AGBs

Music & Media AGBs

 

1. Vertragspartner

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen “Chris Delight – Music & Media” und den Vertragspartnern (Kunden).

2. Vertragsklausel

Verträge zwischen “Chris Delight – Music & Media” und seinen Kunden entstehen durch:
  •  Annahme eines schriftlichen Angebotes
  •  einen schriftlichen Vertrag
  •  das gesprochene Wort.
  •  Ausfüllen und Bestätigen des Online Formulars
2.1 Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung
Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet:
  • bei Rücktritt bis 2 Monate vor der Veranstaltung sind 30% der vereinbarten Gage zu bezahlen
  • bei Rücktritt bis 1 Monat vor der Veranstaltung sind  50 % der vereinbarten Gage zu bezahlen
  • bei Rücktritt bis 4 Wochen vor der Veranstaltung sind 90 % der vereinbarten Gage zu bezahlen
  • bei Rücktritt bis 2 Wochen vor der Veranstaltung sind 100 % der vereinbarten Gage zu bezahlen
2.2 Ausnahmen:

Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt. Ein Rücktritt seitens “Chris Delight – Music & Media” ist möglich durch:

  • Technisch bedingte Ausfälle und andere wichtige Gründe, wie Krankheit, Unfall oder Tod. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich zu erfolgen.
“Chris Delight – Music & Media” wird immer versuchen einen adäquaten Ersatz zu stellen sofern dieses möglich ist. Durch ein mittlerweile großes DJ Netzwerk von erfahrenen Kollegen sollten der Komplettausfall fast auszuschließen sein. Dieser Ersatz geschieht jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
3. Preise

Die Preise werden aufgrund des § 19 UStG ohne Ausweisung der Mehrwehrsteuer angegeben. Alle Angebote sind stets freibleibend bis zur Auftragsbestätigung/Bestellung/Vertrag.

4. Zahlungen

Zahlungen sind ohne Abzug, erfolgsunabhängigund ausschließlich an “Chris Delight – Music & Media” direkt vorzunehmen. Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:

  • Vorkasse
  • während der Veranstaltung
  • am Ende der Veranslatung
  • Überweisung auf ein von ”Chris Delight – Music & Media” genanntes Konto unmittelbar nach Rechnungseingang innerhalb 14 Tage

Bei unvollständiger und/oder verspäteten Zahlung wird eine Gebühr in Höhe von 15.-€ pro Mahnung erhoben.

5. Haftung während Veranstaltungen

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch “Chris Delight – Music & Media” verursacht worden ist. Für Schäden an Equipment und Tonträgern von “Chris Delight – Music & Media”, die während der Veranstaltung durch Dritte verursacht werden, haftet der Veranstalter. Sofern “Chris Delight – Music & Media” durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

Chris Delight – Music & Media ist in der Programmgestaltung frei. Er unterliegt keinerlei Weisungen vom Veranstalter oder eines Dritten. Jedoch wird Chris Delight – Music & Media stets bemüht sein, Musikwünsche zu erfüllen. Ein Anspruch auf Erfüllung eines jeden Musikwunsches besteht jedoch nicht.

6. GEMA-Gebühren

Alle anfallenden Gebühren für die GEMA werden vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Es ist zu beachten, dass das Recht zur Wiedergabe vervielfältigter Tonträger zu erwerben ist, da “Chris Delight – Music & Media” unter Umständen vervielfältigte Tonträger verwendet. Bei reinen privat Veranstaltungen entfällt die GEMA.

7. Bild- und Videoaufnahmen

Auf der Veranstaltung von Chris Delight können Ton-, Foto- oder Videosequenzen aufgenommen und eingeschränkt auf Sozial-Media-Plattformen zum Zwecke der Eigenwerbung oder Image Filme eingesetzt werden. Bitte weisen Sie auch ihre Gäste darauf hin. Sollten Sie dies nicht wünschen, so weisen Sie uns vor oder während der Veranstaltung drauf hin.

8. Pflichten des Kunden

Der Kunde hat eine stabile Spannungsversorgung zur Verfügung zu stellen, sodass der Betrieb der Anlage ohne weiteres möglich ist. Außerdem sind vom Kunden ausreichende Beleuchtung für Auf- und Abbau zur Verfügung zu stellen. Es obliegt den Pflichten des Kunden, bei Veranstaltungen für angemessene Verpflegung des Montage-/Bedienpersonals zu sorgen.

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung, deren Wirkungen dem Sinn und Zweck des Vertrags entsprechen. Dies gilt entsprechend, wenn der Vertrag eine Lücke aufweist.

Stand: 31.03.2022

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