Corona Regeln ab 20.09.2021
Das sind die neuen Stufen ab dem 20. September für Schleswig Holstein.
- Grün: Zustand wie vor Corona. Keinerlei Grundrechtseinschränkungen.
- Gelb: Wo die 3G-Regeln (Zugang nur für Getestete, Geimpfte oder Genesene) eingehalten werden können, gelten keine Auflagen – auch die Maskenpflicht entfällt. Bei Veranstaltungen, in Einrichtungen, in der Gastronomie, in Stadien etc. entfallen Kapazitätseinschränkungen.
- Rot: Bei Veranstaltungen und Einrichtungen können die Organisatoren entscheiden: Entweder gilt die 3G-Regel und zusätzlich Maskenpflicht und Kapazitätsbeschränkungen. Oder es gilt die Auflage, dass nur Geimpfte und Genesene zugelassen werden – für sie gibt es dann keine weiteren Auflagen.